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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Werbeagentur »BLU CONCEPT«

I. ALLGEMEINES / GELTUNGSBEREICH

1| Sämtliche Verträge kommen zustande mit

blu concept – Werbung und Design
René Steudel & Ivonne Wolf GbR
Neue Reichenbacher Straße 17
08496 Neumark / OT Reuth


nachfolgend »blu concept« genannt.

2| Lieferungen und Leistungen von blu concept erfolgen aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die ohne ausdrückliche Anerkennung von blu concept eintreten, haben keine Gültigkeit, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

3| Mit Abschluss des ersten Vertrages unter Einbeziehung der nachfolgenden Bedingungen erkennt der Kunde deren Geltung für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung zwischen den Parteien an. Dies gilt insbesondere für alle – auch mündliche, insbesondere telefonische – abgeschlossenen Folgeverträge.



II. ANGEBOT UND VERTRAGSINHALT

1| Alle individuellen Angebote gelten nur für den im Angebot genannten Kunden, Zeitraum und Umfang. Dritte haben kein Anrecht auf dieses Angebot.

2| Die Angebote von »blu concept« sind hinsichtlich Preis, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bzw. Fixgeschäft bezeichnet. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen oder fernschriftlichen Auftragsbestätigung der Gesellschaft in Form von Brief, Fax oder E-Mail zustande. Im Falle eines Angebots von »blu concept« mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme durch den Kunden ist das Angebot maßgeblich.

3| Die vom Kunden bewusst verbindlich unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Dieses gilt als angenommen, wenn es schriftlich innerhalb von zwei Wochen bestätigt oder ausgeführt worden ist. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, so gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung, sofern diese eine Frist enthält. Die Auftragsbestätigung gilt als kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Telefonische Bestellungen werden nur auf Gefahr des Kunden angenommen.

4| Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Jegliche Vorarbeiten können aufgrund einer getroffenen Vereinbarung – in mündlicher oder schriftlicher Form - vergütungspflichtig sein.

5| Wird »blu concept« von ihrem Lieferanten mit der von dem Kunden bestellten Ware, oder der zur Produktion benötigten Rohstoffe nicht rechtzeitig oder nicht richtig beliefert, ohne dass die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch die Gesellschaft zu vertreten ist, kann die Gesellschaft von dem Vertrag mit dem Kunden zurücktreten. Betrifft die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung nur einzelne Elemente einer einheitlichen Bestellung des Kunden, ist »blu concept« ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern nicht der Kunde ein Interesse an der Teilerfüllung des Vertrages hat. Die nicht richtige oder rechtzeitige Selbstbelieferung ist dem Kunden vor vereinbartem Liefertermin anzuzeigen.



III. LEISTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS

1| Für die Erfüllung eines Auftrages behält sich »blu concept« vor, Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer) zu beauftragen.

2| Nachträgliche Änderungen auf Veranlassen des Auftraggebers, einschließlich des dadurch entstandenen Maschinenstillstandes, werden berechnet.

3| »blu concept« behält sich vor, nach Vertragsabschluss die Erfüllung des Vertrages aus Gründen abzulehnen, die sich erst nach Vertragsabschluss ergeben haben und eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn dadurch urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt werden. Trifft »blu concept« an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, sind die Kosten für bereits erstellte Leistungen vom Auftraggeber zu tragen.

4| Bei der Erstellung webbasierender Präsenzen hält sich der Auftragnehmer an die im Voraus mit dem Auftraggeber zusammen festgelegten Inhalte des Pflichtenheftes, soweit nichts anderes vereinbart wurde.



IV. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1| Alle angegebenen Preise von »blu concept« verstehen sich rein Brutto in Euro (€) und beinhalten 19 Prozent Mehrwertsteuer.

2| Anfallende Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten werden separat berechnet.

3| Die Forderungen von »blu concept« sind, sofern nichts anderes vereinbart, spätestens 10 Werktage nach Zugang der Rechnung in bar oder per Überweisung fällig. Sämtliche Zahlungen sind so rechtzeitig vorzunehmen, dass »blu concept« am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen kann. Die eventuell anfallenden Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde selbst. Sofern ein Skontoabzug in Betracht kommt, ist dieser auf der Rechnung ausgewiesen. Sonst gelten alle Preise ohne Abzüge.

4| »blu concept« behält sich vor, Abschlagszahlungen im Angebot zu verankern. Diese richten sich nach Art und Umfang der beauftragten Leistung. Die jeweiligen Beträge und Zahlungsbedingungen werden im entsprechenden Vertrag festgehalten, insbesondere bei Neukunden und Aufträgen ab einem Nettowert von 500,00 €.

5| Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann »blu concept« Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen »blu concept« auch zu, wenn der Auftraggeber trotz seiner verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.

6| Zur Begleichung offener Forderungen gegenüber dem Kunden ist »blu concept« dazu berechtigt, Dritte mit der Wahrung dieser Rechte zu beauftragen. Die anfallenden Kosten hierfür trägt der Kunde / Schuldner selbst. Die Höhe der jeweiligen Kosten ergibt sich aus den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dritten.

7| Stehen gegen den Kunden mehrere offene Forderungen aus, so ist »blu concept« trotz abweichender Bestimmung des Kunden berechtigt, Zahlungen zunächst auf die älteren Schulden des Kunden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist »blu concept« berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und anschließend auf die Hauptforderung anzurechnen. Der Kunde wird über die erfolgte Anrechnung von »blu concept« schriftlich informiert.

8| Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn der Gegenanspruch unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

9| Bei Zahlungsverzug ist »blu concept« vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2, 247 Abs. 8 BGB zu berechnen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch »blu concept« ist berechtigt.



V. BONITÄT

1| Zum Zweck der Prüfung der Bonität des Kunden (nur bei Kauf auf Rechnung) ist »blu concept« berechtigt, bei Wirtschaftsauskunfteien Auskünfte über personenbezogene Daten einzuholen und zu verarbeiten, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von »blu concept« erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Die hierbei übermittelten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck genutzt und verarbeitet. Der Kunde kann bei der jeweiligen Wirtschaftsauskunft eine Auskunft über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.

2| Die Einwilligung kann jederzeit durch den Kunden widerrufen werden. »blu concept« behält sich vor, nach einem Widerruf ausschließlich per Vorkasse zu liefern.

3| Der Kunde willigt ein, dass »blu concept« bei der jeweiligen Wirtschaftsauskunft Auskünfte über ihn einholt, sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten übermittelt. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz dürfen diese Meldungen nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.



VI. URHEBERSCHUTZ / NUTZUNGSRECHTE

1| Der der Gesellschaft erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes. Bei Nutzung von Materialen des Auftraggebers behält sich »blu concept« eine schriftliche Bestätigung über die Legalität des Materials vor. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber stellt »blu concept« von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

2| Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) von »blu concept« sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3| Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde kein Anrecht auf die Aushändigung und Nutzung jedweder Art an den Entwürfen, Werkszeichnungen, Rohschnitten, ungeachtet der Zugehörigkeit zu einem Kundenauftrag.

4| »blu concept« ist berechtigt, auf Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen zu dürfen, insofern nichts anderes vereinbart wurde.

5| Im Rahmen der Eigenwerbung behält sich »blu concept« das Recht vor, Werke, die für Ihre Auftraggeber gefertigt wurden, in allen Medien zu nutzen, sofern dies im Vertrag nicht eindeutig ausgeschlossen wurde.



VII. AUSFÜHRUNG UND LIEFERUNG

1| Der Beginn der Arbeiten ergibt sich aus dem jeweilig geschlossenen Werkvertrag zwischen »blu concept« und dem Kunden. Ferner beginnen Ausführungsarbeiten erst mit erfolgter Begleichung der Zahlungsverbindlichkeiten durch den Kunden, insoweit Vorkasse vereinbart wurde. Werden verbindliche Fertigungstermine vereinbart, so sind diese als solche deutlich zu kennzeichnen. Der Auftraggeber ist im Nachhinein zur Abnahme der in Auftrag gegebenen und ordnungsgemäß hergestellten Ware verpflichtet. Dies gilt auch bei mündlich abgeschlossenen Werkverträgen.

2| Die angegebene Lieferzeit stellt nur einen Näherungswert dar und ist nicht verbindlich, es sei denn, dass ein bestimmter Liefertermin ausdrücklich als verbindlich zugesagt ist.

3| Bei Ereignissen höherer Gewalt ist »blu concept« berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und entbindet »blu concept« von jeglicher Haftung. Eine Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt beinhalten alle Umstände, die »blu concept« die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - etwa Streiks, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Maschinenstillstand, Rohstoff- oder Energiemangel) -, sowie Behinderungen der Verkehrswege - gleichgültig ob diese bei »blu concept«, bei dem Lieferwerk oder einem Vorlieferer eintreten.

4| Gerät »blu concept« mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung einschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.

5| Der Kunde ist zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, wenn »blu concept« die Nichteinhaltung der Lieferfristen zu vertreten hat und der Kunde erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.



VIII. VERPACKUNG UND VERSAND

1| Der Versand der Ware erfolgt durch den innerhalb des Bestellvorgangs angegebenen Lieferdienst. Bei Nichtvorliegen entsprechender Vereinbarungen, steht es »blu concept« frei, Versandart, Versandweg und das mit dem Versand zu beauftragende Transportunternehmen in eigenem Ermessen zu bestimmen.

2| Den Versand nimmt »blu concept« für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.



IX TRANSPORTSCHÄDEN

1| Der Kunde / Auftraggeber verpflichtet sich, Transportschäden unverzüglich an »blu concept« zu melden und bei einer möglichen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. der Transportversicherung nach besten Kräften zu unterstützen.

2| Der Kunde / Auftraggeber verpflichtet sich, dem Transportunternehmen einen Verlust oder eine Beschädigung der Ware unmittelbar bei Ablieferung anzuzeigen, soweit dies äußerlich erkennbar ist; die Verpackung ist aufzubewahren. Ist der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, verpflichtet sich der Kunde / Auftraggeber, dies innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung dem Transportunternehmen, sowie »blu concept« anzuzeigen.



X EIGENTUMSVORBEHALT

1| Ist der Kunde / Auftraggeber Verbraucher, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von »blu concept«.

2| Bei Verträgen mit Unternehmern behält »blu concept« das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.



XI BEANSTANDUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

1| »blu concept« leistet Gewähr für die einwandfreie Beschaffenheit der gefertigten und gelieferten Werke, insbesondere für zugesicherte Eigenschaften und für Fehlerfreiheit. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckfreigabe anschließenden Fertigstellungsprozess entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

2| Bei Beanstandungen wegen unvollständiger und unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel gilt unter Unternehmern § 377 HGB. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen »blu concept« geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei »blu concept« eintrifft. Des Weiteren gilt § 476 BGB.

3| Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr, für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre, jeweils gerechnet ab Übergabe der Ware an den Kunden (Gefahrübergang). Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden und das Recht auf Nacherfüllung durch »blu concept« gewahrt wurde. Nacherfüllung bei mangelhafter Ware setzt eine angemessene Bearbeitungszeit, mindestens jedoch 7 Werktage (Datum des Poststempels der Rücksendung, beziehungsweise Datum der persönlichen Rückgabe und Nacherfüllungsforderung) voraus.

4| Die Gewährleistung erlischt, wenn die Ware von fremder Seite vorsätzlich und fahrlässig verändert wird, es sei denn, dass der Schaden nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht.

5| Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelnde oder falsche Pflege zurückzuführen sind und, soweit sie nicht aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln resultieren.



XII. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

1| Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet »blu concept« uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist verursacht wurden. Darüber hinaus haftet »blu concept« uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden. (bspw. ProdHaftungsG)

2| »blu concept« haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, nur, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). In diesen Fällen sowie im Fall leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

3| Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.

4| Eine weitergehende Haftung ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.



XIII DATENSCHUTZ UND UMGANG MIT KUNDENDATEN

1| Im Rahmen der Abwicklung von Verträgen und Aufträgen erhebt »blu concept« Daten des Kunden. Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Informations- und Kommunikationsdienstgesetz werden von »blu concept« eingehalten. Ohne Einwilligung des Kunden werden Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

2| Ohne die vorherige Einwilligung des Kunden wird »blu concept« die Daten des Kunden nicht zum Zweck der Werbung und Meinungsforschung nutzen.

3| Die Nutzung der Kundendaten zum Zweck der eigenen Geschäftsanalyse obliegt »blu concept« ohne vorherige Einholung der Zustimmung des Kunden. Die im Zusammenhang mit der Auftragsbearbeitung zu erfolgenden Datenübermittlungen an Unternehmen, welche bei der Auftragsbearbeitung zwingend beteiligt sind, dürfen durch »blu concept« ohne vorherige Zustimmung des Kunden erfolgen.

4| Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Andernfalls kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden. Fremde Vorlagen oder andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber binnen vier Wochen nicht angefordert werden, werden nach einer Nachfrist von 2 Wochen vernichtet.



XIV ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

1| Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers.



XV UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

1| Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer voranstehender Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen. Selbiges gilt sinngemäß, insofern sich bei der Durchführung des Vertrages eine ausfüllungsbedürftige Vertragslücke ergibt beziehungsweise wenn eine Regelung infolge geänderter Verhältnisse sinnlos geworden oder als überholt anzusehen oder undurchführbar geworden ist.



XVI SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1| Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform sowie der beiderseitigen schriftlichen Zustimmung.

2| Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.